Keine Freiheit ohne innere Sicherheit!

Die FDP fordert:

  • Strafverfahren müssen schnell abgewickelt werden. Urteile sind rasch zu vollziehen.
  • Cybersecurity ist durch interkantonale Zusammenarbeit zu professionalisieren und zu stärken.
  • Die innere Sicherheit bildet die Grundlage für die Freiheit.
  • Der Kanton St. Gallen setzt die Schweizer Asylpolitik konsequent um.

Ziele

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis – der gesamten Gesellschaft und des Einzelnen. Sicherheit muss durch den Staat gewährleistet sein. Für diese Aufgabe stehen dem Staat auch die nötigen Ressourcen zur Verfügung. Mehr Gesetze geben nicht automatisch mehr Sicherheit. Gesetze müssen so bestimmt sein, dass sie auch durch- und umsetzbar sind. Die totale Sicherheit gibt es aber nicht und wäre nur durch den Verlust der persönlichen Freiheit zu haben. Wir wollen keinen Staat, der uns 24 Stunden überwacht und zum gläsernen Bürger macht. Sicherheit und Privatsphäre sind im Sinne eines Verhältnismässigkeitsprinzip in einem Gleichgewicht zu halten. Im Zweifelsfall steht aber die Freiheit des Einzelnen im Vordergrund.

Forderungen und konkrete Massnahmen

Verteidigung und Bevölkerungsschutz konsequent auf mögliche Bedrohungen ausrichten:

  • Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betriebe, Zivilschutz – und subsidiär auch der Armee. Der Miliztauglichkeit ist dabei Rechnung zu tragen, ohne auf Professionalität zu verzichten.
  • Die Einsatzräume der einzelnen Organisationen sollten möglichst deckungsgleich sein
  • Die Bestände des Zivilschutzes sind nicht auf die wahrscheinlichsten, sondern auf die gefährlichsten Szenarien auszurichten.
  • Die Armee ist als letzte Sicherheitsreserve mit entsprechenden Mitteln auszustatten.

Bürger schützen:

  • Die öffentliche Sicherheit ist Aufgabe des Staates. Die sichtbare Präsenz der Polizei ist weiter zu erhöhen. Die Polizeiarbeit ist verstärkt auf die Kernaufgaben zu beschränken.
  • Die Sicherheit ist auch bei Grossveranstaltungen zu gewährleisten, wobei die Veranstalter in organisatorischer als auch finanzieller Hinsicht in die Pflicht zu nehmen sind. 
  • Gewalt und Aggressivität müssen Tag und Nacht schnell und konsequent geahndet werden
  • Polizei und Justiz müssen in die Lage versetzt werden, auch im Bereich der digitalen Kommunikation bzw. der sozialen Netzwerke im Internet gegen Gewalt und Kriminalität vorzugehen.
  • Der Polizei stehen für die Abwehr von terroristischen Gefahren und zur Bewältigung ausserordentlicher Situationen die nötigen Kompetenzen und Mittel zur Verfügung.
  • Private Sicherheitsunternehmen dürfen keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen und die Zulassung der Unternehmen ist interkantonal zu regeln.

Rasche und konsequente Verfolgung krimineller Handlungen:

  • Strafverfahren müssen schnell abgewickelt werden. Urteile sind rasch zu vollziehen.
  • Straffälligen Ausländern ist bei schweren Delikten die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen.
  • Straffällige Jugendliche und deren Eltern sind umfassend in die Verantwortung zu nehmen.

Rechtspflege

  • Es ist sicherzustellen, dass der Mittelstand mit vertretbarem finanziellem Aufwand in der Lage ist, zu seinem Recht zu kommen.
  • Der Ausbildung des Justizpersonals ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Cyberkriminalität und Cybersecurity

  • Der Kanton St.Gallen strebt durch eine interkantonale Zusammenarbeit eine Professionalisierung und eine Führungsrolle im Bereich der Cybersecurity an. Ein hohes Mass an Cybersecurity ermöglicht die konsequente Nutzung neuer Technologien.
  • Die Cybersicherheit ist nicht durch Netzsperren oder Technologieverbote anzustreben, sondern durch einen Vorsprung in Technik und Know-how.

Asylwesen

  • Der Kanton St.Gallen setzt die Schweizer Asylpolitik konsequent um, indem einerseits abgewiesene Asylbewerber konsequent ausgeschafft werden und andererseits anerkannte Flüchtlinge sprachlich und beruflich in unsere Gesellschaft integriert werden.

Die Betreuung und Unterbringung sind auf deren Wirtschaftlichkeit und Effizienz hin zu überprüfen. Der Grundsatz „ein Mensch – eine Bundespauschale – eine Staatsebene“ wird konsequent umgesetzt.