Missbraucht Greenpeace die Steuerbefreiung?

Vorstoss aus der FDP-Fraktion

Im Zusammenhang mit der Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Klage von «Klimaseniorinnen»), bei der es sich effektiv um eine Kampagne von Greenpeace handelt, stellt sich die Frage der Steuerbefreiung von NGO. Die Kampagnentätigkeit von Greenpeace kann wohl kaum mehr als «gemeinnützig» bezeichnet werden. Während politische Parteien hinsichtlich Transparenz und Besteuerung stark reguliert sind, ist dies bei NGO nicht der Fall. Sie sind (mehrheitlich) steuerbefreit. Kantonsrat Walter Locher hat hierzu eine einfache Anfrage eingereicht:

Am 9. April 2024 rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz; sie mache zu wenig für den Kilmaschutz. Der EGMR trat auf die Beschwerde eines von Greenpeace gesteuerten Vereins «Klimaseniorinnen» ein. In einem Interview in den CH-Medien vom 11. April 2024 erklärte der Greenpeace-Kampagnenleiter Georg Klingler, dass die Klage der Klimaseniorinnen eine Kampagne von Greenpeace war. Die Nichtregierungsorganisation (NGO) habe gezielt Klimaseniorinnen gesucht, welche die Klage einbrachten.

Im Gegensatz zu politischen Parteien und politischen Organisationen ist Greenpeace wie zahlreiche andere NGOs steuerbefreit, weil diese sich angeblich politisch nicht betätigen würden und gemeinnützig seien. Gönner können deshalb Beiträge an diese Organisationen von ihren Steuern absetzen.

In ihrer Antwort auf die Motion 42.20.26 der vorberatenden Kommission zum «XVIII. Nachtrag zum Steuergesetz» 22.20.09 hat die Regierung ausgeführt, dass der Widerruf einer gewährten Steuerbefreiung dann in Frage komme, wenn eine politische Betätigung einen erheblichen Umfang annehme. Mit einer Steuerbefreiung vereinbar ist dagegen, wenn eine politische Tätigkeit im Vergleich zur übrigen Tätigkeit nur untergeordnet ist. Von einer solch lediglich untergeordneten Lobbyarbeit kann wohl im Falle der von Greenpeace offengelegten jahrelangen und mutmasslich Hunderttausende von Schweizer Franken teuren Kampagne für die und mit den Klimaseniorinnen nicht mehr ausgegangen werden.

Ich ersuche die Regierung, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist die Regierung ebenfalls der Auffassung, dass eine Offenlegung sämtlicher für diese Kampagne aufgewendeten Mittel der Transparenz dient und im Interesse der Gleichbehandlung mit allen anderen Organisationen, die sich politisch betätigen, erforderlich ist?
  2. Sind der Regierung die Kosten, die Greenpeace für die Kampagne und das Klageverfahren entstanden sind, bekannt?
  3. Sind die Kosten, die der Schweiz durch die Klage der Klimaseniorinnen bzw. durch die Kampagne von Greenpeace entstanden sind (Partei- und Gerichtskosten) bekannt?
  4. Wurden für diese Kampagne nach Kenntnis der Regierung auch steuerbefreite Mittel aus dem Kanton St. Gallen (sowohl seitens NGOs wie auch seitens allfälliger Klimaseniorinnen und weiterer Gönner) eingesetzt?
  5. Ist die Regierung bereit, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Praxis zur Steuerbefreiung politisch tätiger NGOs anzupassen und im konkreten Falle entsprechend Nachforschungen anzustellen?
  6. Erachtet es die Regierung als richtig, dass politische Parteien und politisch tätige NGOs sowohl hinsichtlich der Transparenz als auch der Besteuerung ungleich behandelt werden?

 

12.04.2024 / Locher-St.Gallen